‼️Das am meisten ZENSIERTE Papier der WELT: Die von The Lancet zensierte „SUDDEN DEATH“ COVID-19-Impfstoff-Autopsie-Studie ist endlich erschienen‼️
Es ist nun zwei Jahre her, dass Lancet und ein anderes Elsevier-Journal diese Studie in letzter Minute zurückgezogen haben, was eine beispiellose Zensur darstellt!! So etwas hat es in der wissenschaftlichen Literatur noch nie gegeben! 325 AUTOPSIEN von kürzlich gegen COVID-19 geimpften Personen, die „PLÖTZLICH VERSTORBEN SIND“ ...
https://legitim.ch/das-am-meisten-zensierte-papier-der-welt-die-von-the-lancet-zensierte-sudden-death-covid-19-impfstoff-autopsie-studie-ist-endlich-erschienen/
Rückblick Bergamo Italien
25.11.2024 16:26
Rückblick Bergamo Italien
25.11.2024 16:26
Rückblick Bergamo Italien
FAZIT : Viele ältere Bewohner mit Vorerkrankung höher als der Durchschnitt, anderes Gesundheitssysthem mit wenig Hausärzten und Krankenhäuser als Anlaufstellen, Falsche Behandlung und Medikation die zum Tode führt, falsche Verteilung von Erkrankten, vergessene und alleingelassene Pflegefälle , falsche politische Entscheidungen mit WHO Mann, unzureichende Kapazität von Krematorien von Haus aus, Flucht von Gastpflegepersonal in ihre Heimatländer, Quarantäne von Medizinischen Personal durch Testung erzwungen.
Ergebniss : Vermeidbare Übersterblichkeit von älteren Menschen die zur Panikmache genutzt und ausgeschlachtet wurde.
https://neuemedizinbibliothek.substack.com/p/die-corona-aufarbeitung-teil-4-untersuchung
Ergebniss : Vermeidbare Übersterblichkeit von älteren Menschen die zur Panikmache genutzt und ausgeschlachtet wurde.
https://neuemedizinbibliothek.substack.com/p/die-corona-aufarbeitung-teil-4-untersuchung
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Schlaflos11 25.11.2024 20:25
Dr. Carola Javid-Kistel hat sich immer für ihre Patienten eingesetzt. Durch das Ausstellen von vermeintlich falschen Maskenattesten verlor sie ihre Approbation. Im Vorfeld erfolgten Haus- und Praxisdurchsuchungen und man nahm ihr ihr gesamtes Leben. Zudem wurde sie wegen Volksverhetzung verurteilt, da ihr das Gericht eine Aussage zur Tödlichkeit der Injektionen negativ auslegte. Dr. Carola Javid-Kistel floh aus Deutschland und lebt heute in Mexiko. Helmut Reinhardt sprach mit ihr über die Ereignisse der letzten vier Jahre.
Jungfrau2 26.11.2024 14:45
☠️ Charge EM0477 ☠️
„Anwalt Tobias Ulbrich hat gestern Alarm geschlagen:
Eine dreistellige Zahl an Todesfällen im Zusammenhang mit einer Charge hat selbst den täglich mit schweren Impfschäden konfrontierten Anwalt schockiert.
[…] Sehen wir uns die erste Charge EM0477 nach den Daten bei VEARS an: 234 Angehörige und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EM0477 den Tod nach dieser Impfung.
148 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EM0477.
109 Menschen deklarierten lebensbedrohl. Erkrankungen nach Verabreichung von EM0477.
513 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EM0477, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde.
1.218 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitl. Schäden nach Verabreichung on EM0477
Und jetzt kommt es: 79 Impfzentren und Ärzte sowie Angehörige meldeten sofort den Tod nach Verabreichung von EM0477. Das ist krass.“
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/jetzt-wird-es-richtig-duester-anwalt-ulbricht-entdeckt-todeschargen
„Anwalt Tobias Ulbrich hat gestern Alarm geschlagen:
Eine dreistellige Zahl an Todesfällen im Zusammenhang mit einer Charge hat selbst den täglich mit schweren Impfschäden konfrontierten Anwalt schockiert.
[…] Sehen wir uns die erste Charge EM0477 nach den Daten bei VEARS an: 234 Angehörige und Ärzte meldeten nach Verabreichung von der Charge EM0477 den Tod nach dieser Impfung.
148 Menschen meldeten dauerhafte Schwerbehinderung nach Verabreichung der Charge EM0477.
109 Menschen deklarierten lebensbedrohl. Erkrankungen nach Verabreichung von EM0477.
513 Ärzte meldeten Patienten nach Verabreichung der Charge EM0477, bei denen eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wurde.
1.218 weitere Menschen meldeten weitere gesundheitl. Schäden nach Verabreichung on EM0477
Und jetzt kommt es: 79 Impfzentren und Ärzte sowie Angehörige meldeten sofort den Tod nach Verabreichung von EM0477. Das ist krass.“
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/jetzt-wird-es-richtig-duester-anwalt-ulbricht-entdeckt-todeschargen
Jungfrau2 26.11.2024 14:49
Haben Sie als Arzt oder Praxis- und Klinikpersonal Kenntnis davon, dass bestimmte Chargen - EM0477 und EJ6788 - telefonisch, per Mail, Brief oder Fax - zurückgerufen wurden?
Wenn ja, melden Sie sich bitte bei uns unter 020184160991 oder schreiben uns.
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/jetzt-wird-es-richtig-duester-anwalt-ulbricht-entdeckt-todeschargen
Wenn ja, melden Sie sich bitte bei uns unter 020184160991 oder schreiben uns.
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/jetzt-wird-es-richtig-duester-anwalt-ulbricht-entdeckt-todeschargen
Schlaflos11 26.11.2024 15:22
Es wird also in dieser Legislaturperiode keine Untersuchung der Corona-Maßnahmen mehr geben. Wer braucht schon die Ampelkoalition für die Corona-Aufarbeitung? Wer glaubt überhaupt noch an eine offizielle Aufarbeitung? Ich selbst kann das Wort „Aufarbeitung“ nicht mehr hören, genauso wenig wie die ewige Forderung nach juristischer Aufarbeitung. Und irgendein „Bürgerrat“ oder „Ausschuss“ sorgt ohnehin nicht für das, was einer wie Peter Hahne so treffend wie folgenlos mit „ich will Handschellen klicken hören“ beschrieben hatte. Den Satz hätte jeder von uns zustande gebracht, und deswegen braucht man nicht zu feiern.
Hunderttausende Handschellen sind ohnehin nicht vorrätig. Und zehn Jahre juristische „Aufarbeitung“ durch die Instanzen der ordentlichen Gerichte, also Zivil- und Strafjustiz, nachdem vielleicht vorher bereits jahrelang Ermittlungen durchgeführt oder nicht bearbeitet worden sind: Wer glaubt denn ernsthaft, dass in 10 bis 15 Jahren irgendein Politiker, Beamter, Arzt, ein Mitglied der Ethik-Kommission oder der StIKo noch eine gerechte Strafe bekommen wird?
Das Bundesverfassungsgericht könnte nach dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.09.2024 unter Berücksichtigung der RKI-Protokolle jeden Tag entscheiden, dass die Maßnahmen allesamt verfassungswidrig waren. Und die Bürger da draußen könnten endlich aufhören, die Parteien, deren Mitglieder die Verbrechen begingen und unterstützten, noch weiter zu wählen. Man könnte ihnen gegenüber daneben jeden Tag seine Verachtung ausdrücken, dass man sie nicht mehr respektiert.
Aber all das geschieht nicht.
Forderungen nach Aufarbeitung verhallen, sie sind eine Forderung der Schwachen an die Starken, endlich das längst Aufgearbeitete offiziell zu machen, mehr nicht.
Oft denke ich: Es ist einfach ein Teil der Heilung, wenn wir Corona-Traumatisierten und -Verfolgten uns vorstellen, wie die Täter, wenn nicht in der Hölle schmoren, wo sie hingehören, doch wenigstens von der Justiz bestraft würden. Aber es sind Gedanken, Gefühle, die nichts mit der Realität zu tun haben, gerechte Strafen für das, was sie den Menschen angetan haben, sieht das Strafgesetzbuch ohnehin nicht vor. Oder wie will man die Schuld ausgleichen, die sie mit ihren Foltermaßnahmen besonders an Millionen Kindern und Jugendlichen, Alten und Behinderten begangen haben, durch massenhafte Schädigung und Tötung von Menschen durch die Gentherapie, die täglich da draußen weitere Opfer fordert?
Jeder hat im Kopf Gedanken dazu, die er öffentlich nicht aussprechen darf. Und ein jeder muss, um geistig gesund zu bleiben, täglich versuchen, all die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, all die Schäden und Opfer zu verdrängen, auch, wie man selbst behandelt wurde, mit ihnen die Gedanken an - eigentlich - gerechte Strafen für Massentötung und Massenfolter, die nicht existieren, weil keiner der Täter so viele Haftstrafen verbüßen kann, wie er unter dem Gesichtspunkt eines adäquaten Schuldausgleichs verdiente.
Die, die als Kritische noch zu Interviews eingeladen werden, dabei noch immer Aufarbeitung durch die deutsche Justiz fordern, sind entweder Träumer, oder sie nutzen das Interview als öffentliche Psychotherapie, das auszusprechen, was - eigentlich - erforderlich wäre, um nicht selbst zu verzweifeln. Aber ich höre mir das nicht mehr an. Ich würde nur dem Interviewer dazu verhelfen, Werbeeinnahmen zu generieren.
Und auch deswegen verstumme ich selbst mit eigenen Statements mehr und mehr hier im Kanal, weil dies kein Forum sein darf für das, was ich mir persönlich zwar wünschte, was aber unrealistisch ist, auch wenn man es zehntausendmal fordert und sagt.
Die etablierte Politik soll sich ihre Entscheidung, ob sie ein bisschen offizielle Aufarbeitung zulässt, sonstwohin stecken. Ich will diese Leute nicht mehr sehen.
- Netzfund - (Und ich unterstreiche jedes Wort ! )
Hunderttausende Handschellen sind ohnehin nicht vorrätig. Und zehn Jahre juristische „Aufarbeitung“ durch die Instanzen der ordentlichen Gerichte, also Zivil- und Strafjustiz, nachdem vielleicht vorher bereits jahrelang Ermittlungen durchgeführt oder nicht bearbeitet worden sind: Wer glaubt denn ernsthaft, dass in 10 bis 15 Jahren irgendein Politiker, Beamter, Arzt, ein Mitglied der Ethik-Kommission oder der StIKo noch eine gerechte Strafe bekommen wird?
Das Bundesverfassungsgericht könnte nach dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 04.09.2024 unter Berücksichtigung der RKI-Protokolle jeden Tag entscheiden, dass die Maßnahmen allesamt verfassungswidrig waren. Und die Bürger da draußen könnten endlich aufhören, die Parteien, deren Mitglieder die Verbrechen begingen und unterstützten, noch weiter zu wählen. Man könnte ihnen gegenüber daneben jeden Tag seine Verachtung ausdrücken, dass man sie nicht mehr respektiert.
Aber all das geschieht nicht.
Forderungen nach Aufarbeitung verhallen, sie sind eine Forderung der Schwachen an die Starken, endlich das längst Aufgearbeitete offiziell zu machen, mehr nicht.
Oft denke ich: Es ist einfach ein Teil der Heilung, wenn wir Corona-Traumatisierten und -Verfolgten uns vorstellen, wie die Täter, wenn nicht in der Hölle schmoren, wo sie hingehören, doch wenigstens von der Justiz bestraft würden. Aber es sind Gedanken, Gefühle, die nichts mit der Realität zu tun haben, gerechte Strafen für das, was sie den Menschen angetan haben, sieht das Strafgesetzbuch ohnehin nicht vor. Oder wie will man die Schuld ausgleichen, die sie mit ihren Foltermaßnahmen besonders an Millionen Kindern und Jugendlichen, Alten und Behinderten begangen haben, durch massenhafte Schädigung und Tötung von Menschen durch die Gentherapie, die täglich da draußen weitere Opfer fordert?
Jeder hat im Kopf Gedanken dazu, die er öffentlich nicht aussprechen darf. Und ein jeder muss, um geistig gesund zu bleiben, täglich versuchen, all die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, all die Schäden und Opfer zu verdrängen, auch, wie man selbst behandelt wurde, mit ihnen die Gedanken an - eigentlich - gerechte Strafen für Massentötung und Massenfolter, die nicht existieren, weil keiner der Täter so viele Haftstrafen verbüßen kann, wie er unter dem Gesichtspunkt eines adäquaten Schuldausgleichs verdiente.
Die, die als Kritische noch zu Interviews eingeladen werden, dabei noch immer Aufarbeitung durch die deutsche Justiz fordern, sind entweder Träumer, oder sie nutzen das Interview als öffentliche Psychotherapie, das auszusprechen, was - eigentlich - erforderlich wäre, um nicht selbst zu verzweifeln. Aber ich höre mir das nicht mehr an. Ich würde nur dem Interviewer dazu verhelfen, Werbeeinnahmen zu generieren.
Und auch deswegen verstumme ich selbst mit eigenen Statements mehr und mehr hier im Kanal, weil dies kein Forum sein darf für das, was ich mir persönlich zwar wünschte, was aber unrealistisch ist, auch wenn man es zehntausendmal fordert und sagt.
Die etablierte Politik soll sich ihre Entscheidung, ob sie ein bisschen offizielle Aufarbeitung zulässt, sonstwohin stecken. Ich will diese Leute nicht mehr sehen.
- Netzfund - (Und ich unterstreiche jedes Wort ! )
BUNDESGERICHTSHOF: Corona? "Fehlurteil! Völlig unverhältnismäßig! Krass!" Staatsrechtler eindeutig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach einem Verbot von Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen bestätigt. Die vom Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt wurden als unbegründet verworfen, verkündete der Zweite Strafsenat in Karlsruhe. Das Landgericht hatte den Mann 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Der Familienrichter am Amtsgericht Weimar hatte im April 2021 eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es den Leitungen und Lehrkräften der zwei Schulen untersagt wurde, einzelne der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - zum Beispiel die Maskenpflicht. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen kassiert. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.
Richteramt missbraucht?
Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte seine damalige Entscheidung voreingenommen gefällt hatte. Er habe das Masken-Verfahren gezielt initiiert und Wochen vor seiner Entscheidung aktiv daran gearbeitet, eine Familie zu finden, für deren Kinder er ein Kinderschutzverfahren führen konnte.
Auch bei der Auswahl der Gutachter sei der Mann befangen gewesen. Er habe sie ausgewählt, um das von ihm von vornherein beabsichtigte Ergebnis gutachterlich zu begründen. Das ihm übertragene Richteramt habe er zielgerichtet genutzt und missbraucht, befand das Gericht.
Gegen das Urteil waren sowohl der angeklagte Richter als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Sie rügten Rechtsfehler im Verfahren und forderten die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte am Landgericht drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des Juristen hatten einen Freispruch für ihn beantragt.
Senat: geht nicht um Sinn oder Unsinn der Maskenpflicht
Bei der mündlichen BGH-Verhandlung im August hatte der Zweite Strafsenat wiederholt darauf hingewiesen, dass es in dem Verfahren nicht um Sinn oder Unsinn der Corona-Maßnahmen gegangen sei und gehe. Sondern darum, ob der Amtsrichter mit bereits vorgefasster Meinung geurteilt und das Verfahren rechtswidrig an sich gezogen habe. «Wir prüfen hier Verfahrensfehler», betonte die Vorsitzende Richterin Eva Menges.
Schon zur Verhandlung hatte es großes Interesse von Besucherinnen und Besuchern gegeben. Sie waren aus Thüringen und anderen Bundesländern angereist, um den angeklagten Richter zu unterstützen. Wegen gründlicher Einlasskontrollen hatte sich der Beginn der Verhandlung um weit mehr als eine Stunde verzögert. Zur Urteilsverkündung hatte der BGH ein Anmeldeverfahren eingeführt.
Die nun rechtskräftige Verurteilung des Richters birgt für ihn auch beruflich Konsequenzen. Im Deutschen Richtergesetz heißt es, dass ein wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilter Richter aus dem Richteramt entlassen werden muss.
Das Grundgesetz garantiere richterliche Unvoreingenommenheit, betonte BGH-Richterin Menges bei der Verkündung. Die Entscheidungsfindung von Richterinnen und Richter habe mit unbedingter Neutralität zu erfolgen. Das sei für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat von essenzieller Bedeutung. Ob der Angeklagte wirklich aus Sorge um das Wohl der Kinder handelte, könne offen bleiben. Selbst wenn das der Fall wäre, rechtfertige das nicht sein Vorgehen bei der Entscheidung.